Hausordnung RPM

Wir freuen uns darauf Sie im Roemer- und Pelizaeus Museum begrüßen zu können. Hier können Sie sich vor Ihrem Besuch mit der Hausordnung vertraut machen.

Garderobe und Gepäck

Kleidungsstücke sowie Schirme, größere Taschen, Rucksäcke und Wanderstöcke sind bitte
an der Garderobe abzulegen oder in die vorgesehenen Garderobenfächer einzuschließen. Medizinisch begründete Hilfen sind ausgenommen. Für die Garderobe und den Inhalt der Fächer wird keine Haftung übernommen.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

1. In allen Räumen des RPM besteht Rauchverbot. Essen und Trinken ist in den Ausstellungs-räumen nicht gestattet. Auch Feuer und offenes Licht sind untersagt.
2. Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet. Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle sind davon ausgenommen.
3. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungen mitgenommen werden. Davon ausgenommen sind Assistenzhunde und Blindenführhunde als Begleitung für Menschen mit Behinderung.
4. Mit Rücksicht auf andere Besucher*innen bitten wir darum, das Telefonieren in den Ausstellungsräumen zu unterlassen und Mobiltelefone auf lautlos zu stellen.
5. Das Betreten von Podesten und Ausstellungshilfen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
6. Das Berühren der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet.
7. Während des Aufenthalts im RPM haben Eltern, Lehrer*innen sowie Aufsichts- und Erziehungs-berechtigte die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsstücke nicht gefährdet wird.
8. Die Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandene Schäden. Eltern bzw. Aufsichts- oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

Fotografieren und Filmen

Foto- und Filmaufnahmen sind in den Räumen der Ausstellungen nur für private Zwecke und ohne Blitz und Stativ gestattet. Gewerbliche oder redaktionelle Foto- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch das RPM. Die kommerzielle Nutzung der Aufnahmen auch im Internet ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Auch die Bildverfremdung entbindet nicht von der schriftlichen Genehmigungspflicht durch das RPM.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal trägt dafür Sorge, dass die Regeln der Hausordnung von allen Besucher*innen des Museums eingehalten werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist daher Folge zu leisten. Bei Weigerung, die Hausordnung zu beachten bzw. die Anweisungen des Personals zu befolgen, können die betreffenden Personen des Hauses
verwiesen werden.

Ihr Roemer- und Pelizaeus Museum (März 2024)